Nutzungsbedingungen
2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen STRELA 2000 Ltd., die als Vermieterin auftritt, und dem einzelnen Nutzer – Kunden –, der den Elektrofahrzeug-Mietservice in Anspruch nimmt.
Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass er sie gelesen, verstanden und akzeptiert hat und sich verpflichtet, sie einzuhalten!
I. Definitionen
„Kunde“ – eine natürliche Person mit gültigem EU-Führerschein, die ein Mietfahrzeug nutzt. „Vermieter“ – STRELA 2000 Ltd. „Fahrzeug“ – das im Mietvertrag zur Nutzung bereitgestellte Fahrzeug. „Mietzeitraum“ – der Zeitraum, in dem das Fahrzeug vom Kunden reserviert und genutzt wird. „Schaden“ – jeglicher Schaden am Fahrzeug, ob sichtbar oder verdeckt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Karosserie, Innenausstattung, Batterie, Elektronik, Reifen und Scheiben. „Gebührenordnung“ – ein Anhang mit festen Gebühren und Kosten bei Verstößen.
II. Vermietung und Fahrzeugbereitstellung
- STRELA 2000 Ltd. stellt dem Kunden ein technisch einwandfreies und verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung. Sämtliche Inspektionen und Wartungsarbeiten obliegen dem Leasinggeber.
- Der Kunde führt bei Erhalt des Fahrzeugs eine Sichtprüfung durch und muss etwaige vorhandene Schäden vor Mietbeginn melden. Werden keine Schäden gemeldet, gilt das Fahrzeug als ohne Beanstandungen abgenommen.
- Das Fahrzeug verfügt über einen bestimmten Akkustand, der jedoch keine Mindestreichweite garantiert. Im Preis inbegriffen ist lediglich der Akkustand zum Zeitpunkt der Anmietung.
- Der Kunde ist für die entsprechende Nutzungsplanung und gegebenenfalls für das Aufladen des Fahrzeugs auf eigene Kosten verantwortlich.
- Der Kunde darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abstellen und muss es an den vereinbarten Mietort zurückbringen.
III. Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu nutzen.
Der Kunde ist für alle Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafen verantwortlich, die während der Mietdauer verhängt werden.
Die Nutzung des Fahrzeugs abseits öffentlicher Straßen oder für nicht genehmigte Aktivitäten ist verboten.
Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung, eines Diebstahls oder eines sonstigen Vorfalls unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde muss das Fahrzeug in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat.
Der Kunde muss das Fahrzeug an dem der Buchung zugeordneten Rückgabeort zurückgeben.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unabhängig vom Verschulden, es sei denn, es wird ein offizieller Bericht vorgelegt, der einen Dritten als Verursacher ausweist.
Kontrolle und Eingriff des Kleinunternehmers
Der Leasinggeber behält sich das Recht vor, den Standort, den Zustand und den Batteriestand des Fahrzeugs in Echtzeit zu überwachen.
Im Falle von Risiken, unsachgemäßer Verwendung, niedrigem Batteriestand oder der Unfähigkeit, die Vermietung ordnungsgemäß durchzuführen, kann der Vermieter dem Kunden verbindliche Anweisungen erteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, diesen Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.
Die Nichtbeachtung, Verzögerung oder teilweise Befolgung der Vorschriften stellt einen Verstoß dar.
Der Leasinggeber behält sich das Recht vor, die Fahrzeugnutzung, soweit technisch möglich, aus der Ferne einzuschränken oder zu beenden.
Verbot der Fahrzeugrückhaltung
Das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb des vereinbarten Rückgabeorts ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters gilt als Aufgabe des Fahrzeugs.
Aufgabe umfasst unter anderem Folgendes:
- Das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellen
- Das Fahrzeug mit unzureichender Batterie für den normalen Betrieb zurücklassen
- Dadurch ist das Fahrzeug für den nächsten Kunden unbrauchbar.
In solchen Fällen trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle daraus entstehenden Kosten, Schäden und betrieblichen Verluste.
Akkunutzung und Aufladen
Der Akkustand zu Beginn der Mietzeit ist im Preis inbegriffen.
Der Kunde muss einen ausreichenden Batteriestand aufrechterhalten, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Die Batteriestände werden wie folgt definiert:
- Unter 20 % – riskante Verwendung
- Unter 15 % – Verstoß
- Unter 10 % – schwerwiegender Verstoß
Sinkt der Ladezustand der Batterie unter 20 %, muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich zurückgeben oder aufladen.
Der Kunde darf die normale Nutzung bei niedrigem Akkustand NICHT fortsetzen.
Der Kunde darf das Fahrzeug nicht mit weniger als 10 % Akkuladung zurückgeben.
Der Kunde darf das Fahrzeug unter keinen Umständen ohne ausdrückliche Genehmigung mit einem Akkustand unter 15 % zurücklassen.
Jede weitere Nutzung bei niedrigem Batteriestand wird als unsachgemäße Nutzung und Risikoübernahme durch den Kunden betrachtet.
IV. Strafen und Gebühren
Strafe für Falschparken oder Fahrzeugabschleppung – 1000 BGN / 511 EUR Schlüsselverlust – 195 BGN / 100 EUR
Bei Überschreitung der Mietdauer fallen Gebühren gemäß dem jeweils gültigen Tarif an.
Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.
Sämtliche Schadensersatzansprüche sind vom Auftraggeber auf Grundlage der Schadensermittlung zu begleichen.
Wird ein Schaden nicht gemeldet, kann dies dazu führen, dass er dem Kunden angelastet wird.
Bei allen aufgeführten Beträgen handelt es sich um vereinbarte Service- und Verwaltungsgebühren, für die kein Nachweis über einen tatsächlichen Schaden erforderlich ist.
Betriebsunterbrechung und Umsatzverlust
Wenn das Handeln oder die Fahrlässigkeit des Kunden Folgendes zur Folge hat:
- Dienstunterbrechung
- Unfähigkeit, Folgebuchungen zu bedienen
- operatives Eingreifen durch Mitarbeiter
Der Leasinggeber hat das Recht, eine Entschädigung für Betriebsstörungen und Umsatzeinbußen zu verlangen.
Diese Gebühr kann auf Basis entgangener Buchungen oder betrieblicher Auswirkungen festgelegt werden und bis zu 500 EUR betragen.
V. Versicherung und Haftung
Die Fahrzeuge sind gemäß bulgarischem Recht versichert.
Der Kunde kann, sofern verfügbar, eine zusätzliche Deckung abschließen.
Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Todesfälle, die durch unsachgemäße Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind (einschließlich Batterie, Elektronik, Reifen), trägt der Kunde vollständig.
Eine Entladung der Batterie unterhalb des sicheren Betriebsniveaus gilt als unsachgemäße Verwendung und ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.
VI. Zahlungen
Alle Gebühren sind im Voraus oder zu Beginn der Mietzeit zu entrichten.
Im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen kann der Vermieter die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode automatisch belasten.
Bei einer Verzögerung von mehr als 7 Tagen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Wiederholte Nichtzahlung kann zur Sperrung des Zugangs führen.
Mit der Annahme dieser Bedingungen erteilt der Kunde dem Vermieter unwiderruflich die Erlaubnis, alle fälligen Beträge, einschließlich Gebühren, Schadensersatz, Strafen, Betriebsverluste und Verwaltungskosten, ohne weitere Genehmigung in Rechnung zu stellen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Beträge vom Leasinggeber einseitig auf der Grundlage interner Bewertungen und betrieblicher Daten festgelegt werden können.
Sämtliche Rechts- und Vollstreckungskosten trägt der Auftraggeber.
VII. Annahme der Bedingungen
Der Kunde akzeptiert diese Bedingungen elektronisch oder durch Unterschrift bei der Fahrzeugübergabe.
Der Kunde erklärt, dass er fahrtauglich ist und die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt.
Sollte eine Klausel ungültig sein, bleiben die übrigen Klauseln in Kraft.
Die Annahme stellt eine verbindliche Vereinbarung dar.
VIII. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen unterliegen bulgarischem Recht.
Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Sofia, Bulgarien, entschieden.
Höhere Gewalt befreit beide Parteien von der Haftung.
ANHANG A – GEBÜHREN und Bußgelder
Fahrzeugentfernung – 1000 BGN / 511 EUR Nichtrückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort – 100 EUR Schlüsselverlust – 100 EUR
Geringfügiger Schaden – ab 150 BGN Mittlerer Schaden – ab 500 BGN Schwerer Schaden – Kostenfestsetzung + 10 % Gebühr
Unversicherter Schaden – volle Erstattung. Unterlassene Schadensmeldung – 100 BGN.
Reinigungsgebühren
Müll – 10 EUR Starke Verschmutzung – 40 EUR Rauchen – 100 EUR Tierhaare – 40 EUR Geruchsbeseitigung – 80 EUR
Batterie- und Betriebskosten
Akku unter 10 % – 100 EUR; Rückgabe unter 15 % – 100 EUR; Aufgabe mit kritisch niedrigem Akkustand – 200 EUR + Bergungskosten
Nichtbeachtung der Anweisungen – 100 EUR
Betriebsunterbrechung – bis zu 500 EUR
Notfallwiederherstellung – 100 EUR + 20 % Bearbeitungsgebühr
Datenschutzrichtlinie
Letzte Aktualisierung: 2025
Wir, „Strela 2000“ EOOD („Strela 2000“, „wir“), verpflichten uns zum Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden und Partner. Diese Richtlinie erläutert, welche Daten wir erheben, warum wir sie verarbeiten und welche Rechte Sie gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) haben.
1. Welche personenbezogenen Daten erheben wir? Bei der Nutzung unserer Dienste erheben wir möglicherweise folgende Daten:
- Identifikationsdaten: Name, Nationalität, Unterschrift;
- Kontaktdaten: Telefon, E-Mail;
- Buchungs- und Zahlungsdaten: gewählter Mietplan, Mietdauer, Informationen zum Zahlungsabwickler (wir speichern keine Kartennummern);
- Standortdaten: Fahrzeugstandort während der Nutzung (via GPS);
- Vorfalldaten: Schäden, Unfälle, Berichte von Versicherern oder Behörden.
2. Warum verarbeiten wir personenbezogene Daten?
- Zur Erbringung der Autovermietungsleistung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO – Vertragserfüllung);
- Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Fahrzeugs (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO – berechtigtes Interesse);
- Für Buchhaltungs- und Steuerzwecke (DSGVO Art. 6(1)(c) – rechtliche Verpflichtung);
- Für Marketingmitteilungen – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
3. Datenaufbewahrungsfristen
- Buchungs- und Vertragsdaten: bis zu 5 Jahre (buchhaltungstechnische Anforderungen).
- GPS-Protokolle: bis zu 6 Monate nach der Verwendung.
- Schadens-/Vorfallsdaten: bis zum Abschluss des Versicherungs-/Rechtsverfahrens.
- Marketingdaten (E-Mail, Telefonnummer): bis zum Widerruf der Einwilligung (sofern erteilt).
4. Mit wem teilen wir Daten?
- Bei Partnerhotels nur, wenn dies zur Kundenidentifizierung und Fahrzeugübergabe erforderlich ist;
- Mit Zahlungsabwicklern (Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay) – zur Zahlungsabwicklung;
- Gegenüber Versicherern, der Polizei oder öffentlichen Behörden – nur wenn eine rechtliche Grundlage besteht;
5. Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf:
- Greifen Sie auf Ihre persönlichen Daten zu;
- Berichtigung oder Löschung beantragen („Recht auf Vergessenwerden“);
- Verarbeitung einschränken;
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (z. B. GPS-Tracking außerhalb der Leistungserbringung);
- Reichen Sie eine Beschwerde bei der bulgarischen Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (CPDP) ein.
6. Datensicherheit
- Die Daten werden auf sicheren Servern gespeichert, auf die nur autorisiertes Personal Zugriff hat.
- Die Papierakten werden in verschlossenen Schränken aufbewahrt.
- Wir verwenden verschlüsselte Verbindungen (HTTPS) und moderne Sicherheitsmaßnahmen.
7. Kontaktdaten
Bei Fragen zu Ihren persönlichen Daten:
Strela 2000 EOOD. Adresse: Sofia, Bulgarien. E-Mail: strela2000b2b@gmail.com. Telefon: 359 877718393
Premium-Sicherheitspaket – Geschäftsbedingungen
1. Anbieter: Strela 2000 EOOD, eingetragen in Bulgarien, bietet diese optionale Zusatzleistung als Teil seines Mietwagenservices an.
2. Art des Pakets: Das Premium-Sicherheitspaket ist keine Versicherungspolice, die dem Kunden verkauft wird.
Es handelt sich um eine Erweiterung der bestehenden Firmenunfallversicherung von Strela 2000, die von LEV INS AD übernommen wird und durch die der Schutz auf die Insassen von Strela 2000-Fahrzeugen während gültiger Mietzeiträume ausgedehnt wird.
3. Abdeckung:
- Maximale Deckung: 10.000 € pro Sitzplatz im Falle von Tod oder dauerhafter Invalidität durch einen Verkehrsunfall mit Beteiligung des Mietfahrzeugs.
- Gilt für den Mieter und einen Mitfahrer im versicherten Fahrzeug.
- Der Versicherungsschutz gilt nur während des aktiven Mietzeitraums, der vom Buchungssystem von Strela 2000 bestätigt wurde.
4. Aktivierung: Das Paket wird aktiviert, sobald es im Rahmen des Mietvorgangs ausgewählt und bezahlt wurde.
5. Schadensmeldung: Im Schadensfall unterstützt Strela 2000 die Weiterleitung der Schadensmeldung an LEV INS AD gemäß den Richtlinien des Versicherers. Strela 2000 legt die Entschädigung nicht fest und zahlt sie auch nicht direkt aus.
6. Ausschlüsse: Der Versicherungsschutz gilt nicht in folgenden Fällen:
- Fahren ohne gültigen Führerschein;
- Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss;
- Unbefugte Nutzung des Fahrzeugs;
- Nutzung außerhalb der Republik Bulgarien (sofern nicht schriftlich genehmigt).
7. Preis: Das Premium-Sicherheitspaket wird für 5 € pro Buchung angeboten, inklusive aller anfallenden Steuern.
8. Kontakt: Für Informationen oder Unterstützung bei Schadensfällen: 📞 359877718393 ✉️ strela2000b2b@gmail.com 🏢 Strela 2000 EOOD, Sofia, Bulgarien

